ILO Kernarbeitsnormen
Vier Grundprinzipien bestimmen Selbstverständnis und Handeln der ILO (International Labour Organisation) seit ihrer Gründung:
* Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
* Beseitigung der Zwangsarbeit
* Abschaffung der Kinderarbeit
* Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
Diese Grundprinzipien haben in acht Übereinkommen, die auch als Kernarbeitsnormen bezeichnet werden, ihre konkrete Ausgestaltung erfahren:
Übereinkommen 87 - Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes. 1948
Übereinkommen 98 - Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen. 1949
Übereinkommen 29 - Zwangsarbeit. 1930
Übereinkommen 105 - Abschaffung der Zwangsarbeit. 1957
Übereinkommen 100 - Gleichheit des Entgelts. 1951
Übereinkommen 111 - Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf). 1958
Übereinkommen 138 - Mindestalter. 1973
Übereinkommen 182 - Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. 1999
Hinweis: Durch Anklicken des Übereinkommens erhalten Sie auch den aktuellen Stand der Ratifikationen.
* Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
* Beseitigung der Zwangsarbeit
* Abschaffung der Kinderarbeit
* Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
Diese Grundprinzipien haben in acht Übereinkommen, die auch als Kernarbeitsnormen bezeichnet werden, ihre konkrete Ausgestaltung erfahren:
Übereinkommen 87 - Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes. 1948
Übereinkommen 98 - Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen. 1949
Übereinkommen 29 - Zwangsarbeit. 1930
Übereinkommen 105 - Abschaffung der Zwangsarbeit. 1957
Übereinkommen 100 - Gleichheit des Entgelts. 1951
Übereinkommen 111 - Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf). 1958
Übereinkommen 138 - Mindestalter. 1973
Übereinkommen 182 - Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. 1999
Hinweis: Durch Anklicken des Übereinkommens erhalten Sie auch den aktuellen Stand der Ratifikationen.
